Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinn
I. Begriff:Der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. den Buchwert eines Wirtschaftsguts oder einer Sachgesamtheit übersteigt.
II. Steuerliche Behandlung:1. Einkommensteuer: a) Der aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens erzielte Gewinn ist grundsätzlich steuerpflichtig, u.U. aber nach § 6b EStG begünstigt ( Reinvestitionsrücklage). Ist Veräußerungsgegenstand ein land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher oder freiberuflicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, so wird der V., wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, nur herangezogen, soweit er 45.000 Euro übersteigt. Der Freibetrag ist dem Steuerpflichtigen nur einmal zu gewähren. Dieser ermäßigt sich um den Betrag, um den der V. 136.000 Euro übersteigt (§§ 14, 14a I, 16 IV, 18 III EStG).
- V. im Sinn der genannten Vorschriften stellen  außerordentliche Einkünfte dar. Für evtl. Anstieg der Progression sind, weil sich durch den V. ungewöhnlich hohe Einkünfte in einem einzigen Jahr zusammenballen können, Maßnahmen zur  Progressionsglättung vorgesehen; außerdem darf der Steuerpflichtige einmal im Leben für einen Teilbetrag des V. bis zu 5 Mio. Euro einen ermäßigten Steuersatz beantragen.
- Zum Wahlrecht bei Veräußerung gegen Rente vgl.  Rentenbesteuerung.
- b) Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unterliegen grundsätzlich nicht der Einkommensteuer.
- Ausnahmen: (1)  Spekulationsgeschäfte; (2) Gewinne aus der Veräußerung einer  wesentlichen Beteiligung, soweit sie den Teil von 9.060 Euro übersteigen, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht; der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der V. den Teil von 36.100 Euro übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht (§ 17 III EStG).
- V. nach § 17 EStG unterliegen der vollen Besteuerung (§ 34 EStG erfasst diese V. nicht mehr).
- 2. Körperschaftsteuer: V. sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig, ggf. begünstigt nach § 6 b EStG. – Ausnahmen: Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Kapitalgesellschaft oder bei deren Auflösung oder Herabsetzung von deren Nennkapital (§ 8b II 1 KStG) sind steuerfrei ( Halbeinkünfteverfahren). Bei vorangegangener Teilwertabschreibung ist V. allerdings in Höhe des früher steuerwirksam abgeschriebenen Teilbetrags steuerpflichtig.
- 3. Gewerbesteuer: V. nach § 16 IV EStG unterliegen nicht der  Gewerbesteuer; die Befreiung gilt nicht für Kapitalgesellschaften. V. beim land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen oder privaten Vermögen sind gewerbesteuerpflichtig ohnehin irrelevant.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Veräußerungsgewinn — Als Spekulationsgeschäft wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem Wirtschaftsgüter innerhalb kurzer Zeit nach der Anschaffung wieder verkauft werden. Während die regelmäßige Tätigkeit als Spekulant einen Gewerbebetrieb begründet und damit zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Veräußerungsgewinn — Ver|äu|ße|rungs|ge|winn, der (Wirtsch., Steuerw.): bei einem Verkauf erzielter Gewinn …   Universal-Lexikon

  • negatives Kapitalkonto — I. Begriff und Bedeutung:1. Das n.K. wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Seine Entstehung hängt mit Veränderungen zusammen, denen bei Einzelfirmen (⇡ Einzelkaufmann) und ⇡ Personengesellschaften das Kapital i.Allg. unterliegt.… …   Lexikon der Economics

  • Einkünfte — Begriff des Einkommensteuerrechts. E. sind der Gewinn (§§ 4–7k EStG) oder der Überschuss der Einnahmen über die ⇡ Werbungskosten (§§ 8–9a EStG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten erzielt (§ 2 II EStG). Danach sind zu… …   Lexikon der Economics

  • Rentenbesteuerung — I. Einkommensteuer:1. Gegenleistungsrenten: Die Rentenzahlung ist Gegenleistung für die Übertragung von Vermögenswerten. a) Beim Rentenverpflichteten stellt der Rentenbarwert die Anschaffungskosten der angeschafften Wirtschaftsgüter dar. Die Zins …   Lexikon der Economics

  • Altana AG — Unternehmensform Aktiengesellschaft ISIN …   Deutsch Wikipedia

  • Offener Immobilienfonds — Das Hamburger Chilehaus gehört einem offenen Immobilienfonds Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Neben offenen Immobilienfonds… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfandverstrickung — In der Rechtswissenschaft bezeichnet Verstrickung die dauerhafte Verbindung eines Objekts durch besonderen Akt, die nur durch einen gleichartigen und gleichrangigen Akt gelöst werden kann (Entstrickung). Steuerrecht und Handelsrecht Verstrickung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wegzugsbesteuerung — Unter dem Begriff Wegzugsbesteuerung versteht man gesetzliche Regelungen, die eine steuerliche Erfassung von im Inland gelegten stillen Reserven sicherstellen sollen. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Problematik 2 Wirkungsweise der… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Steuerrecht (Deutschland) — Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 3 Negative ausländische Einkünfte gem. § 2a EStG 4 Literatur …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”